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Rechtsform
Aufgrund der Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Neu-Ulm wurden die Illertalklinik Illertissen und die Donauklinik Neu-Ulm zum 01. Januar 2005 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn zugestiftet.
Geplant ist nach Abschluss der Neubaumaßnahmen an der Illertalklinik eine noch engere Verzahnung der Illertalklinik Illertissen mit der Stiftungsklinik Weißenhorn; beide Kliniken sollen als eine gemeinsame Klinik mit zwei Standorten zusammenarbeiten. Vorgesehen ist als zukünftige Bezeichnung der Name Stiftungsklinik Illertissen-Weißenhorn.
Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn ist eine kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts, die vom Landkreis Neu-Ulm verwaltet wird.
Die Leitung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn setzt sich zusammen:
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